Altlasten

Altlastensanierung

Sie benötigen ein Gutachten zu einer Altlastensanierung?

Anfrage abgeben

  • Bodengutachten
  • Bodenuntersuchung
  • Baugrundgutachten

Besteht der Verdacht einer Altlast auf einem Grundstück, sei es auf einer privaten, gewerblichen oder landwirtschaftlichen genutzten Fläche, muss gehandelt werden.

Im Bundes-Bodenschutzgesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 1. März 1999 werden folgende Altlasten unterschieden:

  • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.

Aus der kontaminierten Flächen können Schadstoffe austreten und Menschen, Tiere und Pflanzen schädigen.

Neben einem kostenintensiven Bodenaustausch können Altlasten auch in-situ, beispielsweise durch einen biologischen Abbau der Schadstoffe, saniert werden.

Altlastenerkundung

Der Bauherr sollte frühzeitig mögliche Altlasten erkunden:

  • Nutzungssicherheit: Eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Kauf eines Grundstückes ist die sichere Kenntnis, dass im Baugrund keine Schadstoffe vorhanden sind und die Nutzungen wie geplant realisierbar ist.

  • Haftungssicherheit: Der Bauherr kann als zukünftiger Grundstückseigentümer für die Sanierung einer nicht von ihm verursachten Altlast haftbar sein. Auch eine entsprechende Vereinbarung im Kaufvertrag kann das Risiko für den Bauherrn nicht vollkommen ausschließen oder auf den Verkäufer übertragen.

  • Rechtssicherheit: Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Bodenbelastungen zu sanieren und Abfälle zu entsorgen. Durch frühzeitige Abstimmung mit den Behörden können nachträgliche Anforderungen und Auflagen vermieden werden.

  • Planungssicherheit: Sind die Altlasten bekannt, kann die Bauplanung entsprechend angepasst werden. Es wird die erforderliche Planungssicherheit für das Baugenehmigungsverfahren erreicht. Verzögerungen und Mehrkosten können vermieden werden.

  • Entsorgungssicherheit: Für die nicht verwertbaren Abfälle aus Bodenaushub und Abbruch können die Entsorgungsmöglichkeiten optimiert werden. Die Entsorgungskosten werden verringert und das Vermeidungsgebot und das Vermischungsverbot des Abfallgesetzes wird erfüllt.

Altlastensanierung

Bei einem Anfangsverdacht werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Die Bestimmung und Dokumentation der altlastverdächtigen Flächen

  • Die Untersuchung und detaillierte Gefährdungsabschätzung

  • Bei festgestelltem Sanierungsbedarf die Planung der weiterführenden Maßnahmen

  • Durchführung der empfohlenen Sanierung

  • Erfolgskontrolle und wenn notwendig Nachsorgemaßnahmen.

Einfach anrufen